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1) Was tun bei Gasgeruch?

  • Vermeidung von offenem Feuer !
    - Nicht rauchen
    - Keine Feuerzeuge
    - Keine elektrischen Schalter, Stecker und Klingeln betätigen
  • Öffnen von Fenster und Türen !
    - Bei Gasgeruch im Keller: Kellerfenster öffnen.
  • Schließen aller Hähne an Gaszählern und Gasgeräten !
    - Keller nur nach ausreichender Lüftung betreten.
  • Niemals Gasleitungen und Gaszähler mit Flammen ableuchten !
    - Auch schwachen Gasgeruch und Gasgeruch auf der Straße melden.
  • Bei starkem Gasgeruch das Haus verlassen !
    In jedem Fall direkt anrufen - Tag und Nacht unter 06834/ 85-111

2) Wie hoch ist die Einsparung von Brennwertkessel gegenüber modernen Niedertemperaturkessel?

Die Energieeinsparung bei Brennwertkessel gegenüber modernen Niedertemperaturkessel beträgt zwischen ca. 10 % bis ca. 15 %.

3) Was ist der Unterschied zwischen Brennwertkessel und Niedertemperaturkessel?

Bei Brennwertgeräten wird zusätzlich die in den Abgasen enthaltene latente, also "versteckte Wärme" durch Kondensation entzogen.

4) Wie sicher ist Erdgas?

Für die Sicherheit im Gasbereich wurde und wird sehr viel getan.
So wird für den Brandfall vor die Geräte eine „Thermische Absperreinrichtung (TAE)“ eingebaut. (In der Regel im Geräteabsperrhahn integriert)

Seit August 2004 müssen "Strömungswächter" zum Schutz gegen Manipulation von Innenleitungen und gegen unkontrolliertes ausströmen von Erdgas eingebaut werden.

Dem von Natur aus geruchlosen Erdgas wird ein Duftstoff beigemischt. Dieser Stoff hat einen unverwechselbaren, durchdringenden Geruch. Wenn Sie einmal „proberiechen“ wollen, senden wir Ihnen gerne eine Geruchsprobe zu.

5) Verhalten bei Gasgeruch!

  1. Sofort alle Türen und Fenster öffnen !
  2. Sofort alle Gashähne schließen !
    - Denken Sie auch an die Haupt-Absperreinrichtung am Hauptanschluss bzw. in Wohnblocks an die Absperrvorrichtung vor dem Gaszähler.
  3. Sofort alle Flammen löschen.
  4. Nicht aus den Räumen, in denen Gasgeruch ist, telefonieren !
    - Zündquellen vermeiden !
    - Kein Streichholz und Feuerzeug anzünden !
    - Kein elektrisches Licht ein- oder ausschalten, da Schalter meist Funken geben !
    - Keine elektrische Klingel betätigen !
  5. Verlassen Sie sich nicht auf den eigenen Geruchssinn, sonder ziehen Sie andere Personen hinzu. Die Gas- und Wasserwerke benutzen Messgeräte.
  6. Bei Gefahr im Verzug rufen Sie die Feuerwehr.
  7. Kann die Ursache des Gasgeruchs nicht gefunden werden, obwohl alle Gashähne geschlossen sind, verständigen Sie Ihre Gas- und Wasserwerke sofort. Auch schwacher Gasgeruch, dessen Ursache nicht ermittelt werden kann und Gasgeruch auf der Straße, muss den Gas- und Wasserwerken gemeldet werden!
  8. Ist der Gasgeruch nicht zu beseitigen oder sehr stark, verlassen Sie das Haus. Verständigen Sie auch Mitbewohner. Kellerräume nicht betreten.
  9. Sind Räume nicht ohne weiteres zugänglich, ist die Polizei (110) oder die Feuerwehr (112) sofort zu benachrichtigen; sie hat das Recht, sich Zutritt zu verschaffen. Gleichzeitig sind Ihre Gas- und Wasserwerke zu verständigen.
  10. Zur Abstellung der Mängel benachrichtigen Sie nur eine eingetragene Installationsfachfirma

6) Wer kann mir die Erdgasheizung installieren?

Nur zugelassene Installateurunternehmen. Ein aktuelles Verzeichnis haben wir Ihnen bei den Links zur Verfügung gestellt.