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Das neue Energie Wirtschafts Gesetz EnWG beinhaltet umfangreiche Informations- und Veröffentlichungspflichten. Da einige Informtionen und Veröffentlichungen noch nicht geklärt sind, sind wir bemüht diese Aktualisierung zeitnah vorzunehmen.

Nach § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG sind wir als Betreiber eines Energieversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung erstmals zum 01.07.2006 verpflichtet den Grundversorger festzustellen. Aufgrund vorstehender Verpflichtung zeigen wir hiermit an, dass der Vertrieb der Gas- und Wasserwerke Bous-Schwalbach GmbH die meisten Kunden mit Erdgas versorgt und somit Grundversorger für unser Netzgebiet ist.

Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats (Tenor 3)

Die GWBS-Netz GmbH bietet allen Netznutzern für ihr Netzgebiet eine zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner im Rahmen des Datenaustauschs anfallender Prozessschritte nach Tenor 3 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel des Lieferanten bei der Belieferung mit Gas der Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur vom 20.08.2007 (BK7-06-067 – GeLi Gas) – zur gemeinsamen Nutzung eines integrierten IT-Systems – an.

Allen Netznutzern wird auf Nachfrage ein ausformuliertes Angebot u?ber den Abschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt, das ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann.